Per Internet - bundesweit.
Ihnen gefällt ein Stein oder ein Material auf unserer Seite und Sie möchten diesen/es bestellen per Internet oder haben Ideen und Vorstellungen über Art und Bearbeitung eines Steines, dann schicken Sie mir ein Fax mit einer Skizze oder rufen Sie an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Sie bekommen eine erste Beratung und ein Angebot zugesandt.
So funktioniert es:
1. Fax des Kunden
2. Angebot von mir mit einer Kalkulation
3. Bestätigung des Angebotes Ihrerseits.
Es erfolgt die Bestätigung Ihrerseits. Dann drucken Sie sich das hier auf der Verkaufsseite abgebildete Dokument "Antrag" aus und schicken, faxen oder mailen mir den Antrag zu.
Auf dem Antrag muß unten rechts der Nutzungsberechtigte unterschreiben. Das ist derjenige der Angehörigen, welcher bei dem zuständigen Friedhofsamt die Grabstelle gekauft hat und bei dieser auch unterschrieben hat.
Sie werden sich jetzt fragen wozu so ein Antrag. Das Friedhofamt, will prüfen ob der Stein den Friedhofsvorschriften entspricht.
Der Steinmetz beantragt quasi mit Ihrer Erlaubnis die Genehmigung durch das Friedhofsamt.
Wie bei allen Anträgen üblich, folgt dann auch sogleich regional sehr unterschiedlich der Bescheid mit einer entsprechenden zu entrichtenden Gebühr. Jeder Friedhof erhebt auf Natursteine eine Gebühr.
Wenn Sie den Gebührenbescheid per Post erhalten, dann ist der Stein durch das Friedhofsamt genehmigt.
Sie schicken mir den unterschriebenen Antrag und die Anschrift des zuständigen Friedhofsamtes zu. Mit meinem Stempel und meiner Unterschrift wird ein fachgerechter Aufbau und Fundamentierung garantiert und ausgeführt.